Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Firma
CNC-WATERCUT
Wasserstrahlschneidtechnik Militzer

Gültig ab dem 01.Februar 2004

1.Geltung und Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner erlangen erst dann für uns Verbindlichkeit, nachdem wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Mit der Erteilung eines Auftrages oder der Annahme unserer Leistungen erkennt der Auftraggeber unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diesen Fall und alle weiteren Geschäftskontakte an.

2. Angebote / Vertragsabschluß
2.1 Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend und haben eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen. Ein Angebot verliert auf jeden Fall seine Gültigkeit, wenn unerwartete preis- oder lieferbezogene Änderungen in der Einkaufssituation der CNC-WATERCUT selbst eintreten oder angebotene Leistungen auf Grund höherer Gewalt nur mit erhöhtem Aufwand oder in anderen Zeitspannen realisiert werden können. Ist auf Grund unvollständiger, mehrdeutiger oder falsch dargestellter Ausgangsinformationen welche zur Angebotserstellung bereitgestellt wurden eine Neukalkulation erforderlich so verlieren alle voran gegangenen Angebote Ihre Gültigkeit.

2.2 Der Auftraggeber ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn innerhalb dieser Frist die Firma CNC WATERCUT die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Erfolgt nach Erteilung eines Auftrages durch den Kunden eine Stornierung desselben, so werden abhängig vom aktuellen Bearbeitungsstand die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 10% vom Auftragswert. Auftragsbezogene angefallene Aufwendungen (Materialeinkäufe, Vorrichtungskosten usw.) sowie der Mindestbestellwert von 50,00€ werden bei Stornierung in voller Höhe berechnet.

2.3 Mit der Auftragserteilung versichert uns der Auftraggeber, dass durch unsere zur Vertragserfüllung notwendigen Kenntnisnahmen und Handlungen keinerlei Rechte und Forderungen Dritter verletzt werden.

3. Lieferungen, Liefertermine, Lieferfristen
3.1 Werden von der Firma CNC WATERCUT Lieferfristen benannt so gelten diese als Richtangaben und werden zeitnah eingehalten. Liefertermine gelten erst dann auf den Tag bzw. auf die Kalenderwoche genau fixiert, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen zählen nach Werktagen, wobei der Sonnabend hier nicht als Werktag gilt.

4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preisbildung erfolgt grundsätzlich für Lieferung ab Werk, ohne Verpackungs-, Versand- sowie frachtbezogene Versicherungskosten. Alle Preisangaben sind Nettopreisangaben und verstehen sich zzgl. der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Unterschreitet der Auftragswert einer Bestellung den Betrag von 50,00€ netto, so wird dennoch dieser Betrag als Mindest-Auftragswert berechnet.

4.2 Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

4.3 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluß erheblich, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.

4.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe der von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

4.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

6. Gewährleistung
6.1 Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach der Lieferung zu untersuchen. Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Diese Mängelrüge entbindet den Käufer nicht von der Zahlungsverpflichtung.

6.2 Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die erst mitgeteilt werden, nachdem die Ware durch den Kunden oder Dritte weiterverarbeitet, weitergeleitet oder unsachgemäß behandelt wurde.

6.3 Im Falle berechtigter, fristgerechter Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. Werden ohne Absprache bemängelte Teile vom Kunden selbst oder durch Fremdfirmen bearbeitet, erlöschen sofort sämtliche Ansprüche des Kunden gegenüber uns.

6.4 Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer in Bezug auf den Mangel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisbar zur Last fällt.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Bei laufender Rechnung bleibt das Eigentum zur Sicherung unserer jeweiligen Saldo-Forderungen vorbehalten.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ihm überlassenen Waren bis zum vollständigen Eigentumsübergang pfleglich und gesichert zu behandeln.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zeulenroda-Triebes.

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
CNC WATERCUT
Wasserstrahlschneidtechnik Militzer
Dipl. Ing. (FH) Steffen Militzer